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Begriff NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL: sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen * Konzentrate an Nährstoffen * EU-Verordnung zur Zusammensetzung

Begriff Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel = funktionale Lebensmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Konzentrate an Nährstoffen (Vitamine, Mineralstoffe & Spurenelemente) und sollen einen ernährungsspezifischen Zweck erfüllen.

Ein viel gekauftes Nahrungsergänzungsmittel ist z.B. ein Eisenpräparat zur Ergänzung bei Mangelerscheinungen der Frau oder allgemein bei Vegetariern.

Nahrungsergänzungsmittel werden in verschiedenen Formen wie Pillen, Kapseln, Tabletten oder Pulvern angeboten. Es sind keine Arzneimittel oder Medizinprodukte.

Nahrungsergänzungsmittel werden EU-rechtlich streng in der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung reglementiert. Hierbei werden vor allem vorgegeben, welche Nährstoffe und in welchen Konzentrationen eingesetzt werden dürfen und wie diese auf der Verpackung gekennzeichnet werden müssen.

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